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30. August 2022 Webinar

Hinweisgebersysteme: Nutzen als Compliance-Instrument für deutsche Unternehmen und Tochtergesellschaften in China

Zwei neue Gesetze – die EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – fordern ab 2023 die Einführung und Zurverfügungstellung eines Hinweisgebersystems und Gewährleistung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes. Betroffen sind branchenunabhängig deutsche bzw. europäische Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (bzw. ab 17.12.2023 schon ab 50 Mitarbeiter) einschließlich deren Niederlassungen im Ausland.

Die Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems bietet eine gute Gelegenheit, das unternehmensinterne Compliance Management System um ein wichtiges Element zu ergänzen. Mit einem Hinweisgebersystem können Gesetzesverstöße bestenfalls vermieden oder zumindest frühzeitig entdeckt und der Eintritt von Schäden sowie das Risiko der Meldung von Verstößen direkt an Behörden reduziert werden.

Welche Anforderungen die Hinweisgebergesetzte für deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften in China haben und was bei der Umsetzung und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Webinar.

Termin

Dienstag, 30. August 2022, 09.00 - 10.00 Uhr (MESZ)

Themen und Referenten:

EU-Hinweisgeberrichtlinie und deutsche Hinweisgebervorschriften
Michael Hager, Senior Consultant, MH -Beratung + Umsetzung

Michael Hager Conlab


Umsetzung eines Hinweisgebersystems in China
Rainer Burkardt,
 Rechtsanwalt und Partner, Burkardt & Partner Rechtsanwälte (Shanghai)

Reiner Burkardt2


Erfahrungsbericht aus der Unternehmenspraxis
Clara Schlindwein,
 Compliance Manager, Würth Group 

Clara Schlindwein (wuerth China)2

 

Nachbericht zum Webinar

Den Nachbericht zum Webinar finden Sie unter diesem LINK

Videoaufzeichnung

Die Videoaufzeichnung des Webinars finden Sie unter diesem LINK.

 

Ihr Burkardt & Partner Team