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9. Mai 2024 Artikel

Große Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China

Die lange erwartete Novelle des Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China wurde am 29. Dezember 2023 veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Die Novelle ist die erste größere Überarbeitung des Gesetzes seit 2005 und wird signifikante Auswirkungen auf alle Gesellschaften in China, einschließlich Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, haben.

Das Gesetz sieht eine Reihe von zwingenden Neuerungen mit unmittelbarem Handlungsbedarf vor, die ausländische Investoren und Geschäftsführer vor Ort kennen sollten.

Da das Gesellschaftsgesetz selbst keine Übergangsfristen für die Umsetzung der neuen Vorschriften vorsieht, müssen Unternehmen grundsätzlich ab dem 1. Juli 2024 alle Neuerungen berücksichtigen. Investoren und Geschäftsführer von Gesellschaften in China sollten sich daher schon jetzt mit den zwingenden Neuerungen vertraut machen, um die notwendigen Änderungen in der Gesellschaftssatzung und -organisation rechtzeitig vornehmen zu können.

In unserem dreiteiligen Beitrag mit dem Titel “Große Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China” fassen wir für Sie die praxisrelevantesten Neuerungen des novellierten Gesellschaftsgesetzes kompakt zusammen und geben Empfehlungen zu deren Implementierung.

Im Teil I des Beitrages "Teil 1: Zwingende Regelungen mit Handlungsbedarf (Auswahl)", der auf der Webseite der IHK Stuttgart publiziert wurde, erläutern wir einige zwingende Neuerungen, welche einen unmittelbaren Handlungsbedarf mit sich bringen können und daher zeitnah geprüft werden sollten.

Teil II und Teil III unseres Beitrages behandeln andere wichtige Neuerungen, die ausländische Investoren und Geschäftsführer kennen müssen.

Teil I unseres Beitrages finden Sie als Broschüre zum Herunterladen unter diesem LINK.

Über die Veröffentlichung des zweiten und des dritten Teils unseres Beitrages werden wir Sie informieren.

Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!

Ihr Burkardt & Partner Team