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31. Januar 2024 Vortrag

De-Risking China (2): Rechtliche Optionen zur Risikoreduzierung & Vermögensabsicherung ohne Verlust der Marktpräsenz in China

Angesichts der Ergebnisse der Präsidentenwahl vom 13. Januar 2024 in Taiwan und zunehmender Spannungen in der Taiwanstraße stellt sich für deutsche Unternehmen die Frage, durch welche Maßnahmen zur Reduzierung des unternehmerischen Risikos (De-Risking-Maßnahmen) sie sich auf eventuelle Krisensituation vorbereiten können.

Was genau aber bedeutet “De-Risking“ und welche De-Risking-Maßnahmen gibt es konkret? Diese Frage stellt sich vielen Unternehmen, deren Investitionen im Krisenfall auf dem Spiel stehen, weil sie in China unternehmerisch tätig sind, z.B. selbst vor Ort produzieren.

Mit welchen gesellschafts- oder vertragsrechtlichen De-Risking-Maßnahmen deutsche Investoren die Vermögenswerte ihrer chinesischen Tochtergesellschaften reduzieren und repatriieren können, ohne dadurch deren Präsenz auf dem chinesischen Markt zu verlieren, erklärt Herr Rainer Burkardt, Head of Practice bei Burkardt & Partner Rechtsanwälte, am 31. Januar 2024 in den Räumlichkeiten der Handelskammer Hamburg!

Da die Planung und Umsetzung von De-Risking-Maßnahmen lange Vorbereitungszeiten in Anspruch nehmen, sollten deutsche Unternehmen spätestens jetzt die Gelegenheit nutzen, sich im Rahmen unseres Vortrags über De-Risking-Möglichkeiten für ihr Unternehmen zu informieren und sich mit dem Referenten vor Ort auszutauschen.

Datum & Zeit: 31. Januar 2024, 10:00 Uhr - 11:00 Uhr (MEZ)

Ort: Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg

Anmeldung: Mehr Informationen zum Vortrag und Anmeldung finden Sie HIER.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ihr Burkardt & Partner Team