Beratungsprozess
Wie wir arbeiten
Anders als eine in der Muttersprache im Heimatland des Mandanten ausgeführte Rechtsberatung birgt eine Beratung im Ausland in einer fremden Sprache zusätzliche Risiken. Schon in ihrer Muttersprache verstehen viele Unternehmer das „Juristen-Kauderwelsch“ nicht, das nicht nur durch mannigfaltige Fachbegriffe geprägt ist, sondern sich fast zu einer eigenen Sprache entwickelt hat. Wenn diese Fachbegriffe dann auch noch in einer Fremdsprache verwendet werden, ist eine fehlerfreie Kommunikation und Beratung schon fast Glückssache.
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01
Sachverhaltsanalyse
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Darstellung des Sachverhaltes durch den Mandanten: Hier schildert der Mandant dem Anwalt „sein“ Problem. Diese Schilderung ist meist (absichtlich oder unabsichtlich) unvollständig, teilweise auch falsch; vor allem werden aber regelmäßig rechtlich relevante Tatsachen mit rechtlich irrelevanten Tatsachen „vermischt“.
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Fragen bzw. Rückfragen des Anwaltes, um unvollständige bzw. fehlende Fakten zu erfahren, und den Sachverhalt so zu vervollständigen.
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Trennung der rechtlich relevanten Tatsachen von rechtlich irrelevanten Tatsachen.
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Erste Einschätzung der Rechtslage und ggf. weitere Fragen.
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02
Begutachtung
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Ermittlung der relevanten Gesetze ggf. unter Hinzuziehung von rechtswissenschaftlicher Fachliteratur inklusive der Kommentierung von Urteilen durch Richter und Universitätsprofessoren.
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Subsumption des ermittelten Sachverhaltes unter die ermittelten Rechtsvorschriften.
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Feststellung der Rechtsfolge auf Basis des Subsumptionsergebnisses.
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03
Ergebnisvermittlung
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Erstellung eines schriftlichen Gutachtens oder Entwurf eines Vertrages.
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Zusätzliche mündliche oder schriftliche Erläuterungen zum Gutachten oder Vertrag.
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04
Umsetzung
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Kontaktaufnahme und Gespräche mit Behörden und Vertragspartnern.
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Evaluierung der Unterschiede in Rechtstheorie und -praxis.
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Praktische Umsetzung von ausgesprochenen Empfehlungen bzw. Implementation von verhandelten Verträgen.
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Risiken & Lösungen
Wie wir Herausforderungen begegnen
Durchläuft der Vertreter eines ausländischen Unternehmens diesen Prozess nun im Rahmen einer Investitionsberatung in China, so ergeben sich folgende charakteristische Risiken.
Diese Risiken – einzeln oder in ihrer Gesamtheit – können dazu führen, dass:
- Aufgrund eines „falschen“ - missverstandenen oder unvollständigen - Sachverhaltes ein „falsches“ Ergebnis ermittelt wird;
- Trotz richtigen Sachverhaltes im Rahmen der Begutachtung durch den Anwalt ein „falsches“ Ergebnis ermittelt wird;
- Trotz richtigen Sachverhaltes und richtiger Begutachtung dem Mandanten ein „falsches“ Ergebnis vermittelt wird.
Sprachrisiko
Ihre Herausforderung: Wird die Sachverhaltsanalyse zwischen Anwalt und Mandant in einer Fremdsprache durchgeführt, besteht das erhöhte Risiko eines Missverständnisses oder einer Misskommunikation.
Unsere Lösung: Um das Sprachrisiko auszuschließen führen wir – soweit möglich und gewünscht – die Sachverhaltsanalyse in deutscher Sprache durch.
Rechtsrisiko
Ihre Herausforderung: Kennt der Anwalt nicht die Rechtsordnung des Heimatlandes des Mandanten, kann dies zu Fehlanalysen von Mandantenaussagen seitens des Anwaltes bei der Sachverhaltsanalyse führen.
Unsere Lösung: Um das Rechtsrisiko auszuschließen, führen wir die Sachverhaltsanalyse durch einen deutschen Rechtsanwalt aus.
Vermittlungsrisiko
Ihre Herausforderung: Werden Sachverhaltsanalyse und Begutachung von unterschiedlichen Anwälten durchgeführt, was – nicht nur in China – häufig der Fall ist, so besteht das Risiko, dass bei der Vermittlung des Sachverhaltes Sachverhaltsinformationen nicht oder nicht vollständig vermittelt oder verstanden werden.
Unsere Lösung: Um das Vermittlungsrisiko auszuschließen, arbeiten unsere deutschen Rechtsanwälte bei der Erstellung des Gutachtens eng mit unseren chinesischen Anwälten zusammen. Unsere deutschen Anwälte verfügen dabei über die erforderlichen Sprach- und Rechtskenntnisse.
Interpretationsrisiko
Ihre Herausforderung: In China gibt es – traditionell, aber auch systembedingt – vergleichsweise wenig rechtswissenschaftliche Fach- und Kommentarliteratur. Erschwerend kommt hinzu, dass die vorhandenen Gesetze oft „ungenau“, d. h. interpretationsbedürftig sind. Dies führt dazu, dass – soweit möglich – andere Informationsquellen zur Interpretation von Rechtsnormen herangezogen werden müssen, um Gesetze richtig interpretieren zu können.
Unsere Lösung: Um das Interpretationsrisiko auszuschließen, nutzen wir neben allgemein erhältlichen Behördenauskünften auch die exzellenten privaten Behördenkontakte unserer chinesischen Anwälte, um behördeninterne Meinungen in unserem Gutachten berücksichtigen zu können.
Qualitätsrisiko
Ihre Herausforderung: Werden Begutachung und Ergebnisvermittlung von unterschiedlichen Anwälten durchgeführt, so besteht – spiegelbildlich zum Vermittlungsrisiko – das Risiko, dass bei der Vermittlung des Ergebnisses des Gutachtens Informationen, insbesondere Gesetzesinterpretationen und entsprechende Schlussfolgerungen, nicht oder nicht vollständig verstanden oder vermittelt werden.
Unsere Lösung: Um das Qualitätsrisiko auszuschließen, prüft derjenige deutsche Anwalt, der die Sachverhaltsanalyse durchgeführt hat, das Ergebnis des Gutachtens auf Stimmigkeit mit der Sachverhaltsanalyse und vermittelt – soweit gewünscht und möglich – das Gutachtenergebnis dem Mandanten in deutscher Sprache.
Umsetzungsrisiko
Ihre Herausforderung: Ist die Hürde der Rechtsfindung gemeistert, steht die – meist ebenso oder noch anspruchsvollere – Hürde der Umsetzung des gefundenen Ergebnisses in der chinesischen Rechts- und Behördenwirklichkeit bevor.
Unsere Lösung: Um schließlich auch das Umsetzungsrisiko zu meistern, nutzen wir wiederum unsere Kapazitäten im Bereich „Government Relationship Management“.